Die nachfolgenden Bestimmungen sind Bestandteil der Beziehungen zwischen Ballonsport Marl und seinen Kunden (Käufern, Passagieren).
1. Kauf, Gültigkeit
Mit der Buchung von Gutscheinen oder Tickets entsteht ein Kaufvertrag zwischen Ballonsport Marl und dem Kunden. Bestellte Gutscheine oder Tickets sind spätestens 14 Tage nach Erhalt zu begleichen.
Die ausgestellten Gutscheine oder Tickets sind 3 Jahre ab den 31.12. des Kaufjahres gültig.
Stornierungen sind innerhalb von 4 Wochen nach Kaufdatum kostenlos, danach bis 1 Jahr, unter Abzug von 50% pauschaler Kosten vom Kaufpreis, möglich. Stornierung ist nur möglich, wenn noch keine Termine vereinbart wurde. Die Tickets sind, innerhalb Ihrer Gültigkeit, auf eine geeignete Person mit unserer Zustimmung übertragbar. Die Gültigkeit bleibt hierbei unberührt.
2. Einlösung
Haben Sie Gutscheine oder Tickets erhalten, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf, zwecks Terminvereinbarung.
Bei Buchung über einen Vermittler darf nach erfolgter Terminvereinbarung Ballonsport Marl die angenommenen Tickets / Gutscheine abrechnen. Bei Wertgutscheinen wird der Differenzbetrag zu den aktuellen Fahrpreisen in Rechnung gestellt.
3. Terminvereinbarung und Terminstornierung
Zur Terminvereinbarung wird ein gültiges Ticket oder Gutschein benötigt. Soll ein Termin innerhalb der Widerrufsfrist von 4 Wochen erfolgen, so verzichtet der Käufer des Gutscheins oder Tickets auf sein gesetzliches Widerrufsrecht.
Terminstornierung bzw. Terminänderung durch den Kunden ist bis 2 Werktage vor Fahrtantritt möglich. Absagen eines gebuchten Termines zu einem späteren Zeitpunkt führen zur Ungültigkeit des (der) Ticket(s) / Gutschein(e).
4. Voraussetzungen
Teilen Sie etwaige gesundheitlichen Beschwerden (Herz, Kreislauf, Lunge, Gelenke, Operation oder ähnliches) vertrauensvoll bei der Buchung mit und sprechen Sie Ihr Vorhaben vorher mit Ihrem Arzt ab.
Von Ballonfahrten während einer Schwangerschaft raten wir stark ab.
Kinder sollten 12 Jahre alt und/oder größer als 1.30m sein. Sind sie allerdings jünger als 16 Jahre, dann nur in Begleitung eines Erwachsenen und mit Zustimmung eines Erziehungsberechtigten.
Personen mit einem Körpergewicht bis 120 kg können befördert werden.
5. Beförderung
Die Beförderung erfolgt auf Grund der geltende EU-Verordnungen und der geprüften Deklaration des genannten Unternehmens.
Durch Unterschrift auf dem Fahrschein entsteht vor Fahrantritt ein Beförderungsvertrag zwischen dem durchführende Luftfahrtunternehmen und dem auf dem Fahrschein eingetragenen Passagier.
Der Passagier erwirbt durch die Unterschrift auf dem Fahrschein den Anspruch auf eine einmalige Beförderung mit dem Heißluftballon.
Das Unternehmen kann die Beförderung verweigern, wenn der volle Fahrpreis nicht vor Fahrtantritt entrichtet ist.
6. Fahrtdurchführung
Für pünktliches Erscheinen am Startplatz ist der Passagier selbst verantwortlich. Sollte ein Passagier nicht zu seinem fest vereinbarten Termin erscheinen, wird das Ticket / Gutschein ungültig, evtl. Restzahlungen werden in vollem Umfang in Rechnung gestellt.
Die Durchführung eine Ballonfahrt ist aus Sicherheitsgründen von geeignetem Flugwetter abhängig. Wann dieses vorliegt, entscheidet einzig und allein der verantwortliche Pilot. Auch die Wahl des tatsächlichen Startplatzes liegt einzig in der Entscheidung des Piloten. Der Startplatz kann in bestimmten Fällen abweichend zur Reservierung sein. Daher erfolgt einer Bestätigung des Starts und des Startplatzes in der Regel 4 bis 5 Stunden vor Treffzeit. Sollte die Ballonfahrt nicht durchführbar sein, wird ein neuer Termin innerhalb der Gültigkeit des Gutscheins / Tickets vereinbart.
Ballonsport Marl kommt nicht für Aufwendungen oder Schäden auf, die im Zusammenhang mit der versuchten Inanspruchnahme der Ballonfahrt entstanden sind (z.B. Reisekosten, Unterkunft, Urlaub, etc.) Sollten Grunde, die nicht in der Verantwortung des Luftfahrtunternehmens liegen, eine kürzere Fahrzeit bedingen, gilt die Fahrt als vertragsgemäß durchgeführt.
Der verantwortliche Luftfahrzeugführer hat während des Starts, der Fahrt und der Landung sowie beim Auf- und Abrüsten die geeigneten Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung zu treffen. Alle beteiligten Personen haben den hierzu notwendigen Anweisungen Folge zu leisten, das nicht Beachten kann zum Ausschluss führen. Hierdurch entstehende Schäden gehen zu Lasten des Verursachers.
Die Teilnahme an der Fahrtdurchführung kann weiterhin verweigert werden, wenn der Verdacht auf den Konsum von Alkohol oder sonstigen Drogen vor der Fahrt oder das Mitführen von gefährlichen Gegenständen besteht.
Kleidung: wie zum Spazieren gehen, festes Schuhwerk (ohne Absätze).
7. Haftung
Die Haftung des Luftfrachtführers aus dem Beförderungsvertrag richtet sich nach dem bestehenden Luftverkehrsgesetz und dem Montrealer Übereinkommen. Die Haftung des Luftfrachtführers ist in der Regel beschränkt. Die von uns eingesetzten Ballone sind mit einer CSL-Versicherung, eine kombinierten Halter- und Passagierhaftpflichtversicherung, mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 5.000.000,00 € je Schadensereignis, versichert.
Schadensfälle sind dem Piloten / dem Unternehmen unverzüglich mitzuteilen.
Der Luftfrachtführer haftet nicht für Schäden, die durch Nichtbefolgung der Anweisungen unter Punkt 6 verursacht werden.
8. Sonstiges
Der Anbieter ist zu einseitigen Änderungen der Leistungsbeschreibung und der allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstiger Bedingungen berechtigt. Der Anbieter wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Wird durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich gestört, so unterbleibt die Änderung.
Stand: 22.04.2022